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Allgemeine Geschäftsbedingungen

B2B-Musterfassung. Diese AGB sind für Beratungsleistungen gegenüber Unternehmen, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen konzipiert. Vor Verwendung sollten sie auf Vertragsmodelle, Vergütung, Haftungsrisiken und Versicherungsdeckung der Scope-e GmbH anwaltlich geprüft werden.

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über Beratungs-, Analyse-, Coaching- und Projektunterstützungsleistungen der Scope-e GmbH („Scope-e“) gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn Scope-e ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.

2. Vertragsschluss und Leistungsumfang

Ein Vertrag kommt durch Annahme eines Angebots, Unterzeichnung einer Leistungsbeschreibung oder schriftliche Auftragsbestätigung zustande. Maßgeblich für Art und Umfang der Leistungen sind das jeweilige Angebot, die Leistungsbeschreibung und gegebenenfalls vereinbarte Meilensteine. Änderungen und Ergänzungen sollen in Textform dokumentiert werden.

3. Art der Leistung

Scope-e erbringt Dienstleistungen nach dem anerkannten Stand der Fachpraxis. Soweit nicht ausdrücklich ein konkreter Erfolg vereinbart wird, ist kein bestimmter wirtschaftlicher, technischer, rechtlicher oder energetischer Erfolg geschuldet. Empfehlungen und Bewertungen beruhen auf den vom Auftraggeber bereitgestellten Informationen und dem zum Bearbeitungszeitpunkt erkennbaren Sachstand.

4. Keine Rechts- oder Steuerberatung

Scope-e bereitet technische, organisatorische und wirtschaftliche Fragestellungen für IT-, Datenschutz- und Rechtsabteilungen vor. Eine erlaubnispflichtige Rechts- oder Steuerberatung ist nicht Gegenstand der Leistungen. Rechtliche und steuerliche Bewertungen sind durch entsprechend befugte Berater des Auftraggebers vorzunehmen.

5. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt Scope-e rechtzeitig alle erforderlichen Informationen, Zugänge, Unterlagen, Ansprechpartner und Entscheidungen zur Verfügung. Er prüft bereitgestellte Daten auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Verzögerungen oder Mehraufwand infolge fehlender, verspäteter oder unzutreffender Mitwirkung können zu einer Anpassung von Terminen und Vergütung führen.

6. Vergütung und Nebenkosten

Die Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot. Soweit nicht anders vereinbart, verstehen sich Preise zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Notwendige Reise- und Nebenkosten werden nach Vereinbarung oder gegen Nachweis berechnet. Zusätzliche Leistungen, die nicht vom vereinbarten Umfang erfasst sind, werden nach vorheriger Abstimmung gesondert vergütet.

7. Rechnungsstellung und Zahlung

Rechnungen sind innerhalb von 14 Kalendertagen ab Zugang ohne Abzug fällig, sofern im Angebot nichts anderes vereinbart ist. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften. Scope-e kann angemessene Abschlagszahlungen entsprechend dem Leistungsfortschritt verlangen, wenn dies im Angebot vorgesehen ist.

8. Termine und höhere Gewalt

Termine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich bezeichnet wurden. Ereignisse außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs von Scope-e, insbesondere höhere Gewalt, Ausfälle von Infrastruktur, behördliche Maßnahmen oder unverschuldete Erkrankungen, verlängern Leistungsfristen angemessen. Die Parteien informieren sich unverzüglich und stimmen das weitere Vorgehen ab.

9. Nutzungsrechte

Nach vollständiger Zahlung erhält der Auftraggeber an individuell für ihn erstellten Arbeitsergebnissen ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht für eigene betriebliche Zwecke. Vorbestehende Methoden, Vorlagen, Modelle, Bibliotheken, Know-how und allgemein verwendbare Bestandteile verbleiben bei Scope-e. Eine Veröffentlichung, Weiterveräußerung oder Überlassung an Dritte bedarf der vorherigen Zustimmung, soweit sie nicht für den vereinbarten Projektzweck erforderlich ist.

10. Vertraulichkeit

Beide Parteien behandeln als vertraulich gekennzeichnete oder erkennbar vertrauliche Informationen geheim und verwenden sie nur für den Vertragszweck. Gesetzliche Offenlegungspflichten bleiben unberührt. Die Verpflichtung gilt auch nach Vertragsende fort.

11. Datenschutz und Informationssicherheit

Die Parteien beachten die anwendbaren Datenschutzvorschriften. Soweit Scope-e personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet, schließen die Parteien vor Beginn der Verarbeitung eine erforderliche Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung. Zugänge und Daten sollen über angemessene, vereinbarte Übertragungswege bereitgestellt werden.

12. Mängel und Nachbesserung

Der Auftraggeber zeigt erkennbare Abweichungen der Leistung von der vereinbarten Beschaffenheit unverzüglich und nachvollziehbar an. Scope-e erhält Gelegenheit zur angemessenen Nachbesserung. Bei Dienstleistungen ohne vereinbarte Erfolgsschuld gelten im Übrigen die gesetzlichen Vorschriften des Dienstvertragsrechts.

13. Haftung

Scope-e haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Zwingende gesetzliche Haftung, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz, bleibt unberührt.

14. Haftung für Daten und Entscheidungen

Der Auftraggeber bleibt für Sicherung, Qualität und rechtmäßige Bereitstellung seiner Daten sowie für die abschließende unternehmerische, technische und rechtliche Entscheidung verantwortlich. Scope-e haftet nicht für Nachteile, die auf unvollständigen oder unrichtigen Angaben des Auftraggebers oder auf Entscheidungen entgegen ausdrücklichen Hinweisen beruhen, soweit Scope-e dies nicht zu vertreten hat.

15. Laufzeit und Kündigung

Laufzeit und Kündigung richten sich nach dem jeweiligen Auftrag. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Bis zum Wirksamwerden der Kündigung erbrachte Leistungen und nicht mehr stornierbare Aufwendungen sind zu vergüten.

16. Referenznennung

Eine Verwendung von Namen, Marken oder Logos des Auftraggebers zu Referenzzwecken erfolgt nur nach vorheriger Zustimmung.

17. Aufrechnung und Zurückbehaltung

Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis ausgeübt werden.

18. Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen ist Köln, soweit gesetzlich zulässig. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Stand: Juli 2026

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Unabhängige Beratung für wirtschaftliches Energiemanagement.

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